Es geht um die Existenz Ihres Unternehmens und um die Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit. Dabei kommt besonders der Wiederherstellung bzw. Sicherung der Liquidität eine besondere Bedeutung zu. Häufig ist dies nur mit Hilfe der Gläubiger, wie beispielsweise durch die Stundung von Verbindlichkeiten, Nachlässe auf Verbindlichkeiten, Verzicht auf Zinsen und Gebühren oder aber auch durch den Verzicht auf die Kündigung eines Bankkredits.
Bei einem außergerichtlichen Vergleich verzichten die Gläubiger freiwillig auf einen Teil ihrer Forderungen. Bei fristgerechter Zahlung der Vergleichssumme erlischt die Restschuld.
Oft bedeutet der Vergleich für Ihre Gläubiger eine wesentlich bessere Quote auf deren Forderung als beispielsweise in einem Insolvenzverfahren zu erwarten sind. Dennoch sollte Ihnen bewusst sein, dass ein der Vergleich zu einem Vertrauensverlust bei Ihren Lieferanten kommen kann. Weitere Lieferungen erfolgen in der Regel dann nur noch gegen Vorkasse.
Haben Sie noch Fragen? Dann senden Sie mir eine Nachricht oder rufen mich einfach unter 06021/625 43 00 an. Wir erörtern in aller Ruhe die Möglichkeiten eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens für Ihr Unternehmen.